Hermann Grupe: Land bestätigt fehlende Unterlagen zu Brückenbauwerken und Hochwasserschutz

Brücke Bahnhofsstraße
v.l.n.r.: Jens Baumert, Hermann Grupe, Stefan Birkner, Malte Messerschmidt

Extremwetterereignisse nehmen zu, Hochwasserschutz wird immer wichtiger für die Sicherheit der Menschen. Im Rahmen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen hat die Stadt Eschershausen Abflusssimulationen an der Lenne durchführen lassen. Die Berechnungen haben ergeben, dass im Bereich der B 64 - Brücke in der Bahnhofstraße und im Bereich der B 240 Am Kuhmarkt keine ausreichenden Querschnitte vorhanden sind.  

Auf Anfrage des heimischen Landtagsabgeordneten Hermann Grupe bestätigt die Landesregierung jetzt, dass es für die beiden Bereiche in Eschershausen weder Planfeststellungsunterlagen, noch hydraulische Berechnungen in den Archiven der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gibt. Nach Angaben des Landes handelt es sich bei beiden Abschnitten um Brückenbauwerke im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung. Ausdrücklich empfiehlt die Landesregierung als „bevorzugte Ausgestaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen bauliche Maßnahmen“.

„Genau das haben wir vor, dafür ist die Stadt planerisch in Vorleistung gegangen“, erklärt Hermann Grupe. Dafür müßten Land und Bund aber endlich zu ihrer Verantwortung stehen, denn sie hätten durch ihre Baumaßnahmen die Gefahrenstellen verursacht. Und deshalb wollte Grupe von der Landesregierung auch wissen, „inwieweit die Eigentümer der nachweislich nicht ausreichend bemessenen Brückenbauwerke schadenersatzpflichtig sind, falls durch Hochwasserereignisse Schäden im privaten Bereich liegen“. Antwort: „Grundsätzlich gehören Planung und Durchführung von Straßenbaumaßnahmen zum hoheitlichen Tätigkeitsbereich der öffentlichen Hand. Kommt es dabei zu einer Verletzung Dritten gegenüber obliegenden Amtspflichten, so hat der zuständige Hoheitsträger für daraus entstehende Schäden gegebenenfalls nach Amtshaftungsgrundsätzen einzustehen.“

Es sei gut, zu wissen, dass die öffentliche Hand im Zweifelsfall haftet, wenn die Voraussetzungen für einen solchen Schadenersatzanspruch gegeben sind. „Unser Interesse ist es allerdings, solche Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen“, erklärt Hermann Grupe. Dafür müssten alle Beteiligten schnellstens an einen Tisch. Glücklicherweise sei man bisher von Extremereignissen, wie im Ahrtal verschont geblieben. Seit diesem furchtbaren Ereignis müsse aber jedem klar sein, dass offenkundige Mängel im Hochwasserschutz mit hoher Priorität abgestellt werden müssen.